(Zitat von Stilzchen) Keine Ahnung worum's hier geht, aber wenn das Ziel ist, zungenbrecherische und verwirrende Schachtelsätze rauszuhauen, hier mal was besonders Feines aus dem österreichischen Steuerrecht: Auf Grund der amtlichen Erhebungen wird [Name] auf Grund der Lohngenüsse bzw. dauernder Emolumente aus der Tätigkeit als ausschließlicher Verfasser einer periodischen Druckschrift für die Jahre 1926 bis 1929 in die Gruppe 1a der allgemeinen Erwerbssteuer respektive 1b der temporären Einkomm…