mhm. "die bildungssystem". und ich fahre mit das bus nach der land in die staat. muss ich nicht viel sagen, oder?
Ich frag mich wirklich wie schlecht das Bildungssystem sein muss, da Koop ja offenbar absolut keine Allgemeinbildung besitzt
joa, man kann auch das was n' 14 jähriger österreicher kennt mit dem vergleichen, was n 19 jähriger deutschländer kennt. man kann es aber auch sein lassen.
Fragen wir einfach mal wikipedia, was den als allgemeinbildung definiert wird:
"Allgemeinbildung bezeichnet die Formung und Entwicklung der allen Menschen gemeinsamen Personalität in ihrer geistigen und damit vor allem ethischen und ästhetischen Dimension. Dieser Gedanke stammt aus der Zeit der Aufklärung, der Klassik, des Neu-Humanismus (Friedrich Schiller, Wilhelm von Humboldt) und des deutschen Idealismus (Johann Gottlieb Fichte, Friedrich Wilhelm Joseph Schelling, Georg Wilhelm Friedrich Hegel). Dieser Bildungsbegriff ist eng verbunden mit einem bestimmten Kulturverständnis und mit einer Philosophie, die den Menschen als Geistwesen versteht, in dem sich etwas „Höheres“ zeigt oder offenbart."
hat ja sehr viel damit zutun. und nein, kulturverständnis hat nichts mit kenntniss von wissenschaftlern etc. zu tun.
oder du beleidigst mich, das ich geistig zurückgeblieben sei. joa, dann kann ich das ja eigentlich bei den mods/admins melden, ich meine, ich bekomm wegen kritik und meiner meinung ne verwarnung.
oh, und nur zur sicherheit:
"§5 des grundgesetzes, meinungsfreiheit
Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.[11]
Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert:[12] „In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig.“ Allgemein definiert man den Rechtsbegriff der Meinung als Moment der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Art. 5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung, also nicht nur das Aussprechen, sondern auch eine auf einem Plakat, Transparent oder Ansteck-Button festgehaltene Meinung. Daneben werden auch solche Tätigkeiten geschützt, welche die Meinungsäußerung begleiten und insbesondere auf die Verstärkung ihrer Wirkung abzielen.
Zwar spricht das deutsche Grundgesetz nur von der Meinungsäußerungsfreiheit, das bedeutet jedoch nicht, dass Tatsachenbehauptungen vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen sind. Sie sind dann geschützt, wenn sie Voraussetzung für eine bestimmte Meinung sind. Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden. Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig. Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis große Probleme auf. Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach: Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Behauptung dem Beweis zugänglich ist (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z. B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar).
Die Meinungsfreiheit schützt auch Satire, Comedy, Karikaturen sowie die Werbung. Für derartige Meinungsäußerungen besteht gemäß Art. 5 GG ebenfalls keine Vorzensur."
damit ich nicht noch ne verwarnung kassier. danke.
Selbst, wenn Hawking nicht im Unterricht durchgenommen wurde, er hatte einfach do unglaublich viele Gastauftritte in so vielen verschiedenen Filmen und Serien, ich habe ihn, glaube ich, das erste Mal bei "Cosmo & Wanda" gesehen :D
Und Sabi, den "RIP Steven Hawking"-Typ in Splatoon hatte ich gestern auch in meiner Lobby :D
schon mal dran gedacht, dass ich sehr selten fernsehen könnte?
denn bis auf den ein oder anderen anime sehe ich extrem wenige sendungen. natürlich bestätigt die ausnahme die regel, aber ich seh halt extrem selten fern.
und cosmo & wanda mochte ich nie wirklich.