Es gibt gewisse Garantie bzw Gewährleistungsabsprüche.
Im Grunde hast du bei unter 6 Monaten immer sehr gute Chancen, weil man dann davon ausgeht, dass die Maschine ab Werk defekt war.
nach 6 Monaten musst du selbst nachweisen dass die Maschine nicht durch dein Eigenverschulden defekt gegangen ist. Darum der Techniker.
Bei einem Garantieanspruch der fest steht.. Also dass du nach der 6 Monate wirklich nachgewiesen hast dass die Maschine trotz rechtmäßiger Nutzung defekt ist, da hast du nicht nur das Recht auf Umtausch, sondern auch auf Geld zurück.
Meistens allerdings kannst du gar nicht nachweisen dass es defekt ist, und daher kann der Verkäufer eben auch eine Reparatur ansetzen.
Allerdings gilt hier teilweise auch dass er dir ein Ersatzgerät für die Zeit überlassen muss, damit du weiter das Gerät nutzen kannst